Heute im Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement. Die Berliner Charta von 2004
Notiert von jor ~ 14. September 2015 ~
Perspektiven der Förderung von Engagementstrukturen am 07. September 2015 im Nachbarschaftshaus Urbanstraße
Aus der Berliner Charta zum Bürgerschaftlichen Engagement:
3. Bürgerschaftliches Engagement ist eine Aufgabe aller in dieser Stadt lebenden Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer sozialen Stellung, aller demokratisch verfassten bzw. selbstorganisierten Initiativen, Verbände, Vereine, Kirchen, Gewerkschaften und Unternehmen sowie der politischen Parteien des Landes Berlin. Bürgerschaftliches Engagement fördert Partizipation, Integration und Eigenverantwortung aller in Berlin lebenden Menschen und ihren Einsatz für ein aktives Gemeinwesen. Bürgerschaftlich Engagierte beanspruchen, sich mit ihren Kompetenzen und Erfahrungen in politische Entscheidungsprozesse einbringen und mitentscheiden zu können.
➟ Berliner Charta zum Bürgerschaftlichen Engagement



